Preisgleitklauseln sind ein zentrales Instrument zur Steuerung von Preisrisiken in volatilen Märkten und zur Absicherung langfristiger Vertragsbeziehungen. Sie ermöglichen es, stabile Liefervereinbarungen zu treffen, die sich im Zeitverlauf nicht vom Markt entkoppeln. Gleichzeitig schaffen sie Raum für partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Lieferanten, etwa bei Projekten zur Materialharmonisierung oder Wertanalyse.
Das Preisklauselgesetz (PrKG) regelt in Deutschland die Zulässigkeit von Preisgleitklauseln in Verträgen über Geldschulden. Nach § 1 PrKG ist eine automatische Preisverknüpfung grundsätzlich unzulässig, wenn die zugrunde gelegten Güter oder Leistungen nicht mit der vertraglich geschuldeten Leistung vergleichbar sind.
Zulässig sind jedoch zwei Klauseltypen, die insbesondere im Einkauf relevant sind:
Zulässig sind solche Klauseln nur, wenn sie hinreichend bestimmt sind (§ 2 Abs. 2 PrKG), also klar erkennen lassen, welche Preisnotierungen oder Indizes zur Anwendung kommen und wie die Berechnung erfolgt. Zudem dürfen sie keine einseitige Benachteiligung einer Vertragspartei bewirken (§ 2 Abs. 3 PrKG). Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine dokumentierte Modellbeschreibung sind daher essenziell.
Das Ergebnis eines Preisgleitmodells hängt maßgeblich von den gewählten Parametern ab. Einflussgrößen sind unter anderem:
Fehlerquellen wie unklare Vertragsformulierungen, ungeeignete Indizes oder manuelle Bearbeitungsfehler können zu hohem Aufwand und Konflikten führen. Vermeiden Sie dies durch:
Bei der Verwendung von Marktnotierungen in Ihren Preismodellen sind stets die Lizenzbedingungen der Quellen zu beachten, aus denen die von Ihnen ausgewählten Marktnotierungen stammen.
Sollten Ihnen die Daten einer Quelle nur zu Ihrer internen Verwendung zur Verfügung stehen, so dürfen Sie diese Daten in Ihren Preismodellen nicht den Vertragspartnern übermitteln. In einem solchen Fall muss der Vertragspartner auf Basis der in ihrem gemeinsamen Vertragsdokument festgehaltenen Informationen zu den verwendeten Notierungen und Quellen diese Daten selbst beschaffen und mittels der ebenfalls im Vertragsdokument festgelegten Berechnungsmethode die Neupreise ermitteln.
Sie vergleichen dann mit dem Vertragspartner die Ergebnisse der Berechnungen, ohne die Marktnotierungen zu übermitteln. Die Ergebnisse der Berechnungen Ihres Vertragspartners müssen mit Ihren Berechnungen übereinstimmen, wenn Sie in Ihrem Vertragsdokument die Berechnungsmethodik und die in die Berechnungen eingehenden Marktnotierungen eindeutig definiert haben.
Kombinieren Sie die passende Klauselart mit geeigneten Referenznotierungen, klarer Modellbeschreibung und automatisierter Aktualisierung. So schaffen Sie Transparenz, sichern sich Wettbewerbsvorteile und bleiben auch in volatilen Märkten handlungsfähig.
Unsere Plattform HGS Research enthält eine Vielzahl von Marktnotierungen zur möglichen Verwendung in Ihren Preisgleitmodellen. Filtern Sie zielsicher relevante Liefer- oder Vormarktpreise und speichern Sie Favoriten für wiederkehrende Updates. Ein individueller Demo-Termin am Bildschirm zeigt Ihnen alle Vorteile live.
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Katja Stratmann, Handelsgesellschaft Sparrenberg mbH, Brokstraße 77, 33605 Bielefeld